Neue Verordnung zur Energiekartierung in norwegischen Unternehmen
Eirik Folkedal Eirik Folkedal

Neue Verordnung zur Energiekartierung in norwegischen Unternehmen

Die am 1. Oktober 2024 in Kraft getretene Verordnung zur Energiekartierung sieht vor, dass alle Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und in den letzten drei Jahren einen durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauch von mindestens 2,5 GWh in Norwegen hatten, eine Energiekartierung durchführen müssen.

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